Unter dem Stichwort Riesterrente wurden seit dem Jahr 2000 Anlageformen zusammengefasst, mit denen die Verbraucher sich eigenverantwortlich ein weiteres Standbein für ihre finanzielle Absicherung im Alter schaffen können.
Die vom Anleger verbindlich für die Altersvorsorge zurückgelegten Beträge werden vom Staat finanziell gefördert, soweit sie eine auf das Jahreseinkommen des Arbeitnehmers bezogene Mindesthöhe nicht unterschreiten. Die Anlagebereiche erstrecken sich dabei prinzipiell auf vier Kategorien. Bei einem Rentenversicherungsvertrag werden die Einlagen entsprechend der jeweils aktuellen Marktsituation verzinst. Das Renditepotential ergibt sich aus der Zinsentwicklung und den Überschüssen des Versicherungsunternehmens, die anteilig an die Versicherten weitergegeben werden.Die im Alter verfügbare Rendite lässt sich dabei einigermaßen gut berechnen.
Bei einem Banksparplan im Rahmen der Riesterrente ist ausschließlich die Zinsentwicklung für die spätere Rendite verantwortlich. Ein weiteres Instrument sind Fondssparpläne, bei denen die Anteile in einen vom Anleger oder seiner Bank ausgewählten Aktienfonds eingezahlt werden. Bei einem langfristigen Zeithorizont können Aktienfonds eine überdurchschnittlich gute Wertentwicklung aufweisen.
Die vierte Alternative, der WohnRiester, stellen bestimmte für die Riester-Rente zugelassene Bausparverträge dar. Mit der Option vermögenswirksame Leistungen Riester können Arbeitnehmer die ihnen im Rahmen des Vermögensbildungsgesetzes zustehenden VWL in jede der vier genannten Riester-Anlageformen einfließen lassen. Die staatliche Förderung der Riester-Rente bleibt ihnen dabei erhalten.
Auch die Arbeitnehmersparzulage kann in das Anlagevermögen zur Alterssicherung einfließen, soweit der Arbeitnehmer die gesetzlich festgelegte Einkommensgrenze nicht überschreitet. Vermögenswirksame Leistungen Riester unterstützen somit zum einen den langfristigen Vermögensaufbau von Arbeitnehmern und helfen gleichzeitig, ein weiteres Standbein zur persönlichen Absicherung im Alter aufzubauen.