Vermögenswirksame Leistungen Beamte
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Vermögenswirksame Leistungen für Beamte

Das 5. Gesetz für Vermögensbildung regelt, dass auch Beamte vermögenswirksame Leistungen in Anspruch nehmen können. Die genauen Regelungen für die Option vermögenswirksame Leistungen Beamte sind im VermLG, dem Gesetz für vermögenswirksame Leistungen für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Berufssoldatinnen, Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit geregelt.

Die Anlagemöglichkeiten und der Anlagezeitraum sowie der Zeitraum der Gewährung der Option vermögenswirksame Leistungen für Beamte unterscheidet sich von den VWL-Leistungen für Arbeitnehmer kaum. Nach dem 5. VermBG können die VWL in Sparverträge, Wertpapieranlagen, Genossenschaftsanteilen oder in die nach dem Wohnungsbauprämiengesetz geförderten Anlageformen investiert werden. Auch Kapitalversicherungsverträge und Aufwendungen, die unmittelbar zum Erwerb oder Ausbau einer selbstbewohnten Immobilie dienen, sind vor diesem Hintergrund rechtmäßige Optionen.

Ein Unterschied besteht jedoch in der Höhe der Leistungen. Sie liegt je nach Beamtenlaufbahn und Gruppierung zwischen 6,65 und 13,29€ pro Monat, wobei zu beachten ist, dass Auszubildende und Beamtenanwärter eine höhere Zulage erwarten können. Angestellten des öffentlichen Dienstes stehen ebenfalls VWL zu, die im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst festgehalten werden. Treffen aufgrund des Bestehens mehrerer Rechtsverhältnisse (Arbeits- und Dienstverhältnis) mehrere Ansprüche auf VWL-Leistungen aufeinander, so schließen sich diese nicht gegenseitig aus.

 

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