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BausparenDas Bausparen gehört zu den sicheren Anlageformen im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen. Es besteht über den Anlagezeitraum von sieben Jahren hinweg kein Verlustrisiko.

Beziehern von VWL, die in ein Immobilienprojekt investieren möchten, stehen beim Bausparen prinzipiell drei Alternativen zur Verfügung.

Zunächst können sie die Leistungen nutzen, um ein bereits bestehendes Baudarlehen zu tilgen. Die vermögenswirksame Leistungen werden dabei im Lauf der sechs Einzahlungsjahre verzinst und zur Darlehensreduktion eingesetzt. Liegt das Jahreseinkommen des Arbeitnehmers nicht über 17.900€, kann dazu jedes Jahr die Arbeitnehmersparzulage von 43€ hinzugerechnet werden.

Der Arbeitgeber kann bei der Variante Bausparen die Leistungen entweder direkt auf das Darlehenskonto überweisen oder auf ein Sparkonto des Arbeitnehmers. Letzterer muss durch eine Bestätigung seines Finanzinstituts nachweisen, dass das Sparkonto zur Darlehenstilgung genutzt wird.

Die zweite Option besteht darin, eigens für das VWL Sparen einen Bausparvertrag zur Modernisierung einer vorhandenen Immobilie oder zum Bauen einzurichten. Ein Bausparvertrag bietet eine besondere Flexibilität. Erfolg die Zuweisung vor Ablauf der siebenjährigen VWL Sperrfrist, kann der VWL-Vertrag vorzeitig aufgelöst werden.

Die dritte Variante ist ein Sparvertrag, der im Rahmen des Bausparens angelegt wird. Wird die damit angestrebte Bausparsumme nicht zu hoch angesetzt, bleiben auch die Vertragsabschlussgebühren niedrig. Der Vorteil des Arbeitnehmers liegt darin, dass er in den Genuss der staatlichen Wohnungsbauprämien gelangt.

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