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Banksparplan

Die meisten Arbeitnehmer schließen im Rahmen ihrer vermögenswirksamen Leistungen einen einfachen Banksparplan ab. Bei einem Banksparplan handelt es sich um eine Kapitalanlage auf einem Sparkonto, die sich monatlich um die vom Arbeitgeber vorgenommenen Einzahlungen erhöht. Die Spareinlage wird nach den marktüblichen Zinssätzen verzinst. Die Zinshöhe orientiert sich bei den meisten Geldinstituten eher nach der gesetzlichen Kündigungsfrist.

Der Nachteil eines Banksparplans für den Anleger besteht darin, dass er vom Staat nicht mit der Arbeitnehmersparzulage gefördert wird, auch wenn das Jahreseinkommen unterhalt der festgelegten Höchstgrenze liegen sollte. Für Arbeitnehmer mit einem höheren Einkommen stellt das jedoch keinen Nachteil dar.

Nicht zu unterschätzen ist, dass der Banksparplan auch einige Vorteile vorzuweisen hat. Die Anlageform ist sehr einfach, übersichtlich und sicher. Der Arbeitnehmer kann sich unter Vorbehalt der Zinsentwicklung bereits beim Abschluss der Vertrags ausrechnen, welches Kapital ihm nach Ablauf des sechsjährigen Einzahlungszeitraums und der um ein Jahr längeren Sperrfrist zur Verfügung stehen wird.

Nachteile durch die Abgeltungssteuer entstehen dem Anleger beim Vorliegen eines gültigen Freistellungsauftrags nicht. Voraussetzung ist allerdings, dass der jährliche Kapitalertrag des Banksparplans den Freistellungsbetrag nicht überschreitet.

Einige Banken bieten von sich aus am Ende der Einzahlungsperiode einen Bonus auf den eingezahlten Betrag an. Gerade auf lange Sicht bieten andere Anlageformen wie Aktienfonds oder Bausparverträge jedoch eine bessere Rendite.

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