Vermögenswirksame Leistungen
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Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame LeistungenVermögenswirksame Leistungen (VWL) wurden im Jahr 1970 eingeführt. Ziel war es, auch Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zu ermöglichen, durch Rücklagen von ihrem monatlichen Gehalt im Laufe der Zeit ein ansehnliches Vermögen zu bilden.

Der Anreiz zur Vermögensbildung soll durch eine staatliche finanzielle Förderung der Sparbemühungen unterstützt werden. Eine gesetzliche verbindliche Regelung zum Anlagezeitraum und zu den Auszahlungsbedingungen soll sicherstellen, dass der Vertrag, mit den vermögenswirksame Leistungen zwischen dem Arbeitnehmer und dem von ihm gewählten Geldinstitut geregelt werden, auch über den gesamten Anlagezeitraum von sieben Jahren eingehalten wird.

Vermögenswirksame LeistungenVermögenswirksame Leistungen werden als tarifvertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber über den Tarifvertrag der jeweiligen Branche geregelt. Die genauen Bedingungen hinsichtlich der Anlageform und der Höhe der Zahlungen wurden im Lauf der Jahrzehnte immer wieder an die aktuelle Situation angepasst. Nach den derzeit gültigen Regelungen, die zuletzt 2004 überarbeitet worden sind, überweist der Arbeitgeber seinem Angestellten zusammen mit dem Gehalt einen Zuschuss von bis zu 40€ pro Monat, der vom Arbeitnehmer aufgestockt werden kann. Der VWL Betrag wird nicht an den Arbeitnehmer ausgezahlt, sondern direkt auf ein VWL Anlagekonto überwiesen.

Anlegen der Vermögenswirksame Leistungen

Je nach Einkommenssituation des Arbeitnehmers werden alle Anlageformen durch steuerliche Anreize vom Staat gefördert.

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